Tierhalterhaftpflichtver-

sicherung - was ist das

eigentlich?


Viele Menschen haben eine private Haftpflichtversicherung. Es ist jedoch ein Irrtum zu glauben, dass man durch diese Haftpflicht auch Schäden mitversichert hat, die durch einen Hund entstehen. Für Schäden, die von Hunden und auch Pferden verursacht werden, kommt die private Haftpflichtversicherung des Halters nicht auf. Es empfiehlt sich daher, als Hundebesitzer eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird im allgemeinen für Pferdehalter und Hundebesitzer empfohlen. Wenn Schäden durch das Verhalten von Pferden oder Hunden an fremdem Eigentum oder an Personen entstehen, kommt die Haftpflichtversicherung der Besitzer nicht für diesen Schaden auf. Immense Kosten können durch ein scheuendes Pferd oder einen freilaufenden Hund entstehen. Ein Pferdetritt kann eine gemietete Box beschädigen, aber auch einen Menschen schwer verletzen. Ein Hund, der sein Fährte verfolgt, kann schnell ein Verkehrschaos verursachen. Damit der Besitzer nicht mit seinem ganzen Vermögen dafür haftet, kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Absicherung bieten. Wenn Personen, Mietgegenstände oder andere Gegenstände durch das Verhalten von Pferden oder Hunden zu Schaden kommen, springt die Tierhaftpflichtversicherung ein. Erst die Verbildlichung einer Situation, vor der sich alle Tierhalter fürchten werden, macht deutlich, wie wichtig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sein kann. Wenn Ihr Pferd sich in der Stallgasse erschreckt und ein Dritter von dem auskeilenden Huf getroffen wird, können hohe Kostenforderungen auf Sie zukommen. Die Arztbehandlungen, eventuelle Schmerzensgeldforderungen und die Erstattung von Verdienstausfällen sind einige Forderungen, die der Geschädigte an Sie stellen könnte. Ohne eine Tierhalterhaftpflichtversicherung stellen die Folgen dieses Unglücks, ein finanzielles Desaster für jeden Pferdebesitzer dar.

Die verschiedenen Versicherer haben unterschiedliche Versicherungsbedingungen für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Meist gibt es jedoch Tarife bei einer Tierhaftpflichtversicherung, die beispielsweise für Gnadenbrotpferde weitaus günstiger sind, als für Pferde, die noch aktiv geritten werden. Auch die Tarife für Ponys und Kleinpferde für eine Tierhaftpflichtversicherung sind oft günstiger. Außerdem können bei den Anbietern der Tierhaftpflichtversicherung unterschiedliche Beitragshöhen gewählt werden, die dann auch verschiedene Leistungen versprechen. Spezielle Zusatzoptionen können oftmals zum Vertrag einer Tierhalterhaftpflichtversicherung dazu gebucht werden.

Die Berechnung des Beitrages hängt natürlich auch von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Hat man mit der Versicherung, bei der man eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, eine niedrige Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart, sind die regelmäßigen Versicherungsbeiträge höher. Je höher die vereinbarte Summe der Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt der Beitrag für die Tierhalterhaftpflichtversicherung aus.

Neben der Höhe der Selbstbeteiligung, ist ein weiterer Faktor bei Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung zu beachten. Die Deckungssumme ist bei Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung ein entscheidenes Element. Wählen Sie eine möglichst hohe Deckungssumme, um im Schadensfall alle Kosten durch die Zahlung der Versicherung abdecken zu können. Meist erscheint bei Abschluss eine Deckungssumme von drei Millionen Euro recht hoch, doch dies ist die untere Grenze, die Sie wählen sollten. Je höher die Summe ist, desto höher ist auch Ihr Versicherungsschutz durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wenn es möglich ist, sollte eine Deckungssumme in Höhe von 10 Millionen ausgewählt werden. So können auch evetuelle Schmerzensgeldforderungen und Forderungen von Rentenzahlungen durch eine Tierhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Eine Tierhaftpflichtversicherung für Katzen, Nagetiere oder Fische ist nicht notwendig. Schäden, die von diesen Tieren angerichtet werden, werden meist von der privaten Haftpflicht der Halter beglichen. Zudem sind Schäden derartiger Tiere nicht so groß, dass die Kosten von dem Halter selbst getragen werden können.

Nicht nur für Hundehalter und Pferdebesitzer ist ein Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung von Vorteil. Auch für Nutz- und Zugtiere in der Landwirtschaft ist eine solche Tierhalterhaftpflicht nützlich, da hier der mögliche Schaden groß sein kann.